Anlässe
 
 

 

 

Infos zum Flohmarkt
vom Samstag, 29. Mai 2010
  • Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet man sich dazu, dass der Stand pünktlich ab 10.00 Uhr bis um 15.00 Uhr besetzt ist. Zusätzlich zur Standgebühr von 25.-- ist ein Depot von 25.- zu hinterlegen. Dieses wird zurückerstattet, wenn alle hier aufgeführten Bedingungen erfüllt werden.
  • Der Stand ist von einer volljährigen Person zu betreiben.
  • Sollte der Stand trotz Anmeldung leer bleiben, verfallen Standgebühr und Depot.
  • Standgebühr und Depot zahlbar per EZS.

Das "Kleingedruckte" – damit der Flohmi für alle ein schöner Anlass wird

  • Es dürfen keine unrechtmässig erworbene Gegenstände zum Verkauf angeboten werden.
  • Das Kreuz stellt keine Tische für den Aussenbetrieb zur Verfügung. (Bei schlechtem Wetter sind im Saal Tische vorhanden.)
  • Für Kleiderständer, Schirme etc. sind die Standbetreiber selbst verantwortlich.
  • Alle nicht verkauften Sachen müssen wieder mitgenommen werden. Sollten dennoch Sachen liegen bleiben, werden die Entsorgungskosten auf alle Standbetreiber zu gleichen Teilen aufgeteilt.
  • Die Genossenschaft Kreuz stellt keine Gerätschaften zum Transport der Ware zur Verfügung.
  • Jedem Teilnehmer wird vor Beginn des Flohmarktes ein Blatt mit diesen Bedingungen zur Unterschrift vorgelegt.

(Update: 05. April 2010)

 

Genossenschaft Kreuz   Kreuzgasse 4   CH 4500 Solothurn   +41 +32 622 2020   kreuz@solnet.ch